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26. Januar 2022: Informationen zur Corona-Lage in der Stadt Halle (Saale)

26. Januar 2022: Informationen zur Corona-Lage in der Stadt Halle (Saale) Foto: HP

Neuinfektionen: 486 (+182 *) 7 Tage Inzidenz: 860,49 (+76,25 **) Patienten im Krankenhaus: 40 (+2) Intensiv - Behandlungen: 21 (-2) verstorben: /

I. Impf-Fortschritt: In der Stadt Halle (Saale) wurden an den städtischen Impfstandorten und in den Arztpraxen am gestrigen Dienstag 1.609 Impfungen durchgeführt. Impfquote Erstimpfungen: 76,4 % Impfquote Zweitimpfungen: 77,1 % Impfquote Drittimpfungen (Booster): 50,9 % Impfquoten Kinder 5 bis 11 Jahre: 14,0 % (Erstimpfungen); 6,9 % (Zweitimpfungen) Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Stadt Halle (Saale) bietet Impfungen an drei Standorten an: Heinrich-Pera-Straße, Bergmannstrost und Burgstraße. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Aktuell gelten an den Impfstandorten der Stadt Halle (Saale) keine Altersgruppen-Einschränkungen für die Vakzine. Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ist ausreichend Impfstoff des Herstellers Biontech vorhanden. Impfungen für diese Altersgruppe werden ausschließlich in der Heinrich-Pera-Straße angeboten; Kinder können gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten zu den normalen Impfzeiten ohne Termin erscheinen. Bei geteiltem Sorgerecht müssen die Unterschriften beider Elternteile auf den Unterlagen vorliegen. Die Stadt Halle (Saale) setzt seit dem 13. Januar 2022 die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission STIKO um. Auffrischungsimpfungen sind nun möglich für alle Personen über 12 Jahre, deren Grundimmunisierung oder deren Corona-Infektion mindestens drei Monate zurückliegt. Personen, die mit Johnson&Johnson geimpft wurden, sollten bereits nach vier Wochen erneut geimpft werden, da der Impfschutz bei diesem Vakzin geringer ist. Das Landesamt für Verbraucherschutz weist für den heutigen Tag die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen für Sachsen-Anhalt bei 4,77 aus, für die Stadt Halle bei 2,10. Die Ampel, die die Situation in den Krankenhäusern beschreibt, steht auf gelb. Der Fachbereich Gesundheit konzentriert sich wegen der hohen Zahl an Neuinfektionen bei den Recherchen auf vulnerable Gruppen (Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Kitas). IV. Sicherheit und Ordnung: 222 Kontrollen insgesamt; im Einzelnen: 28 Parkanlagen und Freizeiteinrichtungen, 13 Gaststätten, 158 Quarantäne-Kontrollen, 23 bekannte Personen-Treffpunkte. Es wurden keine Verstöße gegen die Corona-Auflagen festgestellt. V. Zur Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale): Am heutigen Mittwoch ist die 8. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) in Kraft getreten. Darin sind neben Regelungen zu Testungen auch Quarantäne-Regeln für positiv Getestete und deren Kontaktpersonen festgelegt. Unter anderem sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) aufgefordert, nach einem positiven Selbsttest nicht mehr direkt einen PCR-Test durchführen zu lassen, sondern zunächst einen zertifizierten Schnelltest in einer beauftragten Teststation durchführen zu lassen. Erst wenn dieser auch positiv ist, folgt eine PCR-Testung. Zudem müssen Infizierte und Kontaktpersonen nun selbstständig ihre Kontaktdaten an das Gesundheitsamt übermitteln. Die geschieht über ein Online-Formular. Die detaillierten Regeln können Sie hier im Wortlaut der Verordnung nachlesen. Einen vereinfachten Überblick über die wichtigsten Regelungen finden Sie in diesem Schaubild der Bundesregierung.

Quelle: Stadt Halle

Letzte Änderung am Freitag, 28 Januar 2022 10:00

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