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Mehr Geld durch Tarifvertrag in Halle

Portrait Jörg Most Portrait Jörg Most Foto: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Wenn das „T-Wort“ das Portemonnaie um 1.000 Euro dicker macht

Gewerkschaft NGG: Ampel soll Tarifbindung stärken Tarif bringt Einkommensvorteil: Beschäftigte, die in Halle nach Tarifvertrag arbeiten, verdienen im Monat durchschnittlich gut 1.000 Euro mehr als ihre Kollegen in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hingewiesen. Die NGG-Region Leipzig-Halle-Dessau beruft sich hierbei auf eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Danach liegt das tarifliche Monatseinkommen in Sachsen-Anhalt aktuell bei 3.530 Euro - ohne Tarif sind es lediglich 2.510 Euro. „In wirtschaftlich unsicheren Zeiten werden die Vorteile von Tarifverträgen besonders deutlich. Sie bieten häufig auch einen besseren Schutz vor Kündigungen oder regeln die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes“, sagt NGG-Regionalchef Jörg Most. Hinzu komme der Einfluss von Betriebsräten: In Branchen wie der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk kümmerten sich die Arbeitnehmervertreter etwa um den Schutz vor Corona-Infektionen im Job – und sorgten dafür, dass Auftragsspitzen oder -rückgänge nicht zulasten der Beschäftigten gingen. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Lebensmittel- und Gastgewerbe in Halle (Saale) aktuell rund 4.700 Menschen. Mit Sorge betrachtet die NGG jedoch, dass immer mehr Unternehmen einen Bogen um Tarif-Standards machten. Laut Böckler-Stiftung galt zuletzt nur noch für 45 Prozent aller sachsen-anhaltinischen Beschäftigten ein Tarifvertrag. Im Jahr 2003 waren es noch 59 Prozent. Die Politik dürfe der Tarifflucht nicht länger tatenlos zusehen, fordert Gewerkschafter Most: „Es ist gut, dass sich die Ampel-Koalition vorgenommen hat, die Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Den Ankündigungen müssen nun aber auch Taten folgen.“ So müssten die Rechte von Betriebsräten etwa bei den Themen Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung und damit Arbeitsbelastung sowie Weiterbildung erweitert werden. Außerdem könnten Tarifverträge über sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für ganze Wirtschaftszweige verpflichtend gemacht werden. „Dies würde gerade Beschäftigten in kleinen Betrieben wie Gaststätten, Pensionen und Bäckereien zugutekommen“, so Most weiter.

Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Leipzig-Halle-Dessau

Letzte Änderung am Dienstag, 28 Dezember 2021 12:38

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Torsten Vockroth
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