Wird einem drogenabhängigen Häftling über Jahre die Ersatzdroge Methadon verwehrt, stellt dies eine unmenschliche Behandlung dar. Damit liegt ein Verstoß gegen die Menschenrechte vor. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aktuell in Straßburg entschieden. (Urteil vom 1. 9. 2016; Az.: 62303 / 13) Danach dürfen Gefangene medizinisch nicht schlechter versorgt werden, als Menschen in Freiheit. In Deutschland werden derzeit in wenigen Gefängnissen Ersatzbehandlungen mit Methadon angeboten. Voraussetzung hierfür ist, das der zuständige Gefängnisarzt eine diesbezügliche Zusatzausbildung absolviert hat - daran mangelt es in dem meisten Fällen. Ob sich dies nach diesem Urteil ändert, bleibt abzuwarten.