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Halle (Saale), 22. Februar 2022 – Auch, wenn am Freitag, 18. Februar 2022, die neue Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt mit Lockerungen u.a. für den Einzelhandel in Kraft trat, gilt in den Bussen und Bahnen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) weiterhin die 3G-Regel. Basis dafür ist eine Verordnung auf Bundesebene.

Gemeinsam kontrollierten Kolleginnen und Kollegen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), einem Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe und Polizisten der Polizeidirektion Halle 

Corona-Update: 3G-Regel im ÖPNV

Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt die gesetzlich verpflichtende 3G-Regel für alle Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), und somit auch in den Fahrzeugen der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG), eines Unternehmens der Stadtwerke Halle-Gruppe. Folglich müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Die Bundesregierung hat dies in dem am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft tretenden Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1, § 28 b, Absatz 5) festgelegt.

 

20,5 Millionen Euro Bundesfördermittel sollen ab 2022 das Innovationsprojekt STADTLand+ für den Nahverkehr im Großraum Halle/ Leipzig ermöglichen.

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Torsten Vockroth
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