Blitzer App's - jeder kennt sie, fast jeder nutzt sie.
Aber welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Nutzung dieser App's?
Wie das OLG Celle mit Beschluss vom 3.11.2015, Az.: 2 Ss (OWi) 313/15
jetzt feststellte, verstößt die Nutzung einer Blitzer App gegen § 23 Abs. 1b StVO.
Darin heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)
Dies gilt aber ausdrücklich nur für denjenigen, der ein Fahrzeug führt! Also nicht für den Beifahrer!
Daraus folgt, dass die Nutzung einer Blitzer App durch den Beifahrer nicht von § 23 StVO umfasst wird