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Sozialministerium passt Quarantäneregelungen im Kita-Bereich an

Sozialministerium passt Quarantäneregelungen im Kita-Bereich an Foto: HP-NW

Das Sozialministerium hat mit Erlass an die Gesundheitsämter die Quarantäneregelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen angepasst.

Durch gezieltere Quarantäneanordnungen und tägliche Testungen nach Auftreten eines Infektionsfalls nach dem Vorbild im Schulbereich bereits praktizierten „Test-to-stay-Ansatzes“ sollen künftig „Quarantäne-Dauerschleifen“ vermieden werden. Die Entscheidung liegt weiterhin in der Verantwortung des Gesundheitsamtes und kann insbesondere bei größeren Ausbruchsgeschehen von diesen Vorgaben abweichen. Zu den grundsätzlichen Regelungen im Einzelnen: -Positiv getestete Personen dürfen die Kitas und Tagespflegestellen nicht betreten. Folgende Kontaktpersonen eines Corona-Infizierten müssen nicht in Quarantäne: -Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung), -Frisch Geimpfte: Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung, -Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests, Geimpfte Genesene. -Kontaktpersonen, für die keine Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht, und die mit aktuell Infizierten im selben Haushalt leben, werden nach Hause geschickt. Das können z.B. Geschwisterkinder sein, die in derselben Einrichtung betreut werden. -Es müssen nicht mehr automatisch alle anderen Kinder und Erzieher/innen in den Kohorten der Kita in Quarantäne. Jedoch müssen alle Personen, die die Kita weiter besuchen dürfen oder als Erzieher/innen betreten, an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Coronatests durchführen. Die Tests werden den Eltern und den Beschäftigten von den Kitas / Kindertagespflegestellen zur Verfügung gestellt. Eltern müssen schriftlich und an jedem Tag die negativen Testergebnisse bestätigen. Eltern, die bei Auftreten eines Infektionsfalles ihre Kinder nicht testen möchten, können dies der Kita / Kindertagespflegeperson mitteilen. In diesem Fall wird das Gesundheitsamt informiert. Bei engem Kontakt mit der infizierten Person spricht das Gesundheitsamt eine fünftägige Quarantäne aus. Vor Rückkehr in die Kita / Tagespflegestelle ist ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis erforderlich, welcher durch die Eltern bestätigt werden muss. -Kinder bzw. Beschäftigte, die innerhalb von 7 Tagen nach dem Auftreten eines Infektionsfalles in einer Kita / Tagespflegestelle Erkältungssymptome entwickeln, müssen umgehend einmalig einen zertifizierten negativen Antigentest oder negativen PCR-Test vorweisen, um die Kita weiter besuchen zu dürfen. -Den Beschäftigten wird empfohlen, nach Auftreten eines Infektionsfalles 5 Tage eine FFP2-Maske zu tragen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Letzte Änderung am Montag, 21 Februar 2022 06:41

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