Switch to the CitySwitch to the City

Anzeige

Infrastrukturministerium mahnt zum rechtzeitigen Führerscheintausch

Infrastrukturministerium mahnt zum rechtzeitigen Führerscheintausch Foto: HP-NW

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bittet noch einmal eindringlich darum, sich rechtzeitig um einen Termin zum Pflichtumtausch des Führerscheins zu bemühen.

„Momentan haben wir zwar gemeinsam mit dem Innenressort eine gute und vor allem rechtssichere Lösung gefunden, die den derzeit schwierigen Bedingungen bei den Führerscheinstellen Rechnung trägt“, erklärte Staatssekretär Sven Haller heute in Magdeburg. „Einen nochmaligen Aufschub der Fristen wird es jedoch nicht geben“, betonte Haller. Die Umtauschfrist für Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1953-1958 endete ursprünglich bereits am 19. Januar 2022, soll nun aber auf Beschluss des Bundesrates bis zum 19. Juli 2022 verlängert werden. Solange kann davon abgesehen werden, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wenn Betroffene, noch keine neuen Papiere vorweisen können. Staatssekretär Haller erinnerte daran, dass jetzt parallel auch schon die Führerscheine der Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 getauscht werden müssen. Hier läuft die Umtauschfrist zum 19. Januar 2023 aus. Deshalb seien alle betroffenen Jahrgänge gut beraten, wenn sie sich schnellstmöglich um einen entsprechenden Termin bei der kommunalen Führerscheinstelle bemühten, sagte Haller. „Stellen Sie bitte jetzt Ihre Anträge und zögern Sie nicht, damit die Bearbeitung auch rechtzeitig abgeschlossen ist“, appellierte der Staatssekretär an die betroffenen Führerscheininhaber. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen sind die alten Papiere ungültig. Wer dann immer noch damit unterwegs ist, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Letzte Änderung am Montag, 21 Februar 2022 06:36

Anzeigen
zum Seitenanfang
JSN Boot template designed by JoomlaShine.com