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Anfrage der CDU-Fraktion zur Neubewertung der Immobilien im Zuge der Grundsteuerreform

Anfrage der CDU-Fraktion zur Neubewertung der Immobilien im Zuge der  Grundsteuerreform Foto: HP-NW

Aufgrund der Vorgaben des Grundsteuer-Reformgesetz steht ab 1. Januar 2022 auch in unserer Stadt eine Neubewertung aller Grundstücke an. 

Beratungsfolge Stadtrat Termin 26.01.2022 Status öffentlich Kenntnisnahme

Aufgrund der Vorgaben des Grundsteuer-Reformgesetz steht ab 1. Januar 2022 auch in unserer Stadt eine Neubewertung aller Grundstücke an. Wir fragen die Stadtverwaltung: 1. Wie viele Immobilien und Grundstückseigentümer sind in unserer Stadt von der Neubewertung betroffen? 2. Durch wen werden die Angaben zur Neubewertung städtischer Grundstücke bzw. von Immobilien der städtischen Wohnungsunternehmen vorgenommen? 3. Wird die Stadtverwaltung den Prozess der Neubewertung etwa durch Beratung kleiner Immobilienbesitzer unterstützen? 4. Wie wird sich die Grundsteuerreform auf Grundstückseigentümer in der Stadt Halle auswirken? 5. Welche Wirkungen werden auf den Stadthaushalt erwartet? 6. Welche Veränderung des Hebesatzes wird die Verwaltung dem Stadtrat vorschlagen? gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender

Quelle: CDU Fraktion Halle

Letzte Änderung am Donnerstag, 06 Januar 2022 20:36

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